Darf in Mengen von hchstens 5 kg je Innenverpackung

- mit Gtern, die unter einen anderen Klassifizierungscode derselben Klasse fallen, oder mit Gtern der brigen Klassen (mit Ausnahme von Stoffen der Klasse 5.1 Verpackungsgruppe I oder II), soweit eine Zusammenpackung auch fr diese Gter zugelassen ist, und/oder
- mit Gtern, die den Vorschriften des ADR nicht unterliegen,

in einer zusammengesetzten Verpackung nach Unterabschnitt 6.1.4.21 zusammengepackt werden, wenn sie nicht gefhrlich miteinander reagieren.

Ein Versandstck darf nicht schwerer sein als 45 kg; bei Verwendung einer Kiste aus Pappe darf das Versandstck nicht schwerer sein als 27 kg.